„Kuba“ und „Havanna“ sind für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig 

„Kuba“ und „Havanna“ sind für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig 

Bezeichnungen wie „Kuba“ und „Havanna“ sind für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig. Aktuelles Gerichtsurteil des LG München bestätigt dies erneut. Das Gerichtsurteil betrifft Deutschland.

Klage der Habanos S.A. vor Gericht erneut erfolgreich

Auf eine Klage der Corporación Habanos S.A. hin, hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil erneut bestätigt, dass „Kuba“ und „Havanna“ und Ableitungen davon geographische Herkunftsbezeichnungen mit besonderem Ruf in Bezug auf Tabak und Zigarren sind und im geschäftlichen Verkehr in Deutschland nur für Zigarren aus Tabaken verwendet werden dürfen, die tatsächlich aus Kuba stammen.

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Besondere Bedeutung “Kuba” und “Havanna”

Laut Urteilsbegründung haben die Begriffe „Kuba“ und „Havanna“ besondere Bedeutung für höchsten Tabakgenuss aus der berühmten Insel und genießen daher den erweiterten kennzeichenrechtlichen Schutz von geographischen Herkunftsangaben mit besonderem Ruf. Wie das Gericht dazu ausführt, stehen die Insel und seine Hauptstadt Havanna nicht nur für ein Lebensgefühl und auch nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss.

Vielmehr haben diese Bezeichnungen in Bezug auf Zigarren und ihre Bestandteile auf Grund der Qualität und Auswahl der verarbeiteten Tabake und auf Grund der Art der Herstellung ein entsprechendes Ansehen hinsichtlich der Qualität. Der Käufer solcher Zigarren verbinde – eben ebenso wie ein erheblicher Teil der Nichtraucher – mit den Bezeichnungen ein besonderes Prestige.

Cuban Seen etc. ebenfalls unzulässig

Eingehend befasst sich das Gericht mit Bezeichnungen wie „Cuban Seed”, ,,Piloto Cubano” oder „Habano-Deckblatt“ und hält diese auch dann für unzulässig, wenn Zigarren außerhalb der Insel mit vormals kubanischen Samen und in möglicherweise vergleichbarer Handarbeit hergestellt würden. Denn das Gericht stellt fest, dass für das besondere Ansehen der kubanischen Zigarren nicht allein die Art der Herstellung oder der Herkunftsort der Tabaksamen von Bedeutung sind, sondern dass die Qualität des Tabaks auch und insbesondere durch die regionalen Anbaubedingungen wie Klima, Regenmengen und Boden geprägt ist.

Das sogenannte „Terroir“ sei für die Anbauregionen auf der Insel regional – und nicht etwa personengebunden – kennzeichnend. Auch weil Tabak eine einjährige Pflanze ist, werde die Qualität weniger durch die Herkunft des Samens, als vielmehr durch die Anbaubedingungen vor Ort bestimmt. 

Nach Ansicht des Gerichts beeinträchtigen Bezeichnungen wie „Cuban Seed”, ,,Piloto Cubano” oder „Habano-Deckblatt“ diesen besonderen Ruf ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise.


In seiner Urteilsbegründung verweist das Gericht auch auf frühere Rechtsprechung und bestätigt diese im Ergebnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Kubanisches Saatgut wird seit Jahrzehnten nicht mehr exportiert

Wir (die 5TH Avenue Products, Anm.d.Red.) sind seit langem der Überzeugung, dass Hinweise auf angebliches oder angeblich ursprüngliches „kubanisches Saatgut“ für den Zigarrenraucher wenig hilfreich sind. Tabake sind einjährige Pflanzen und passen sich stark an Böden und Klimabedingungen an, aus gleichem Saatgut entwickeln sich in verschiedenen Anbaugebieten in kurzer Zeit höchst unterschiedliche Eigenschaften. 

Echtes kubanisches Saatgut wird seit vielen Jahrzehnten exklusiv für die kubanische Tabakproduktion gezüchtet und nicht exportiert. Hinzu kommen einzigartige handwerkliche Tradition und einzigartiges Wissen um die Geheimnisse bester Zigarren. Der besondere Ruf von Kuba für Tabak und Zigarren hat viele Gründe.

Kuba
Eines der Premium Anbaugebiete für Zigarrentabak auf Kuba ist das Viñales Tal in der Region Pinar del Rio.

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Antworten

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  1. Naja, Produktbeschreibungen wie z.B. “Piloto Cubano” unterstreichen auch meiner Sicht eher eine Qualität von echtem Kubanischem Tabak. Für mich sagt das aus: “Wir versuchen mit diesem Produkt möglichst nahe an die Kuba Qualitäten heran zu kommen, es handelt sich jedoch nicht um ein Kuba Produkt”. Damit wird die Qualität von Kubanischen Tabak sogar noch unterstrichen. Für mich in keiner Weise verfänglich. Ich wüsste keine non Kuba Zigarre, welche als Kuba Zigarre vermarktet wird. Jeder Anbieter wüsste doch, dass es dann tatsächlich Unterlassungsklagen geben würde. Daher sehe ich das geführte Verfahren als völlig überflüssig an, sogar als eher kontraproduktiv.

    1. Es betrifft Deutschland. Kuba und Deutschland haben irgend ein Abkommen, in dem solche Bezeichnungen verboten sind. Das Dramatische dabei ist, dass ich im April 2020 bereits von einem anderen Gerichtsurteil in der selben Sache wusste. Ich habe, aus meinem Qualitätsdenken heraus, sofort alle meine Kunden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie ihre Bezeichnungen dringend korrigieren müssten. Einige haben es getan und einige haben es nicht getan (und Letztere wurden dann leider verklagt). Tja, wenn man ignorant ist, kommt man unter den Hammer.

  2. Übrigens ein herrliches Bild aus meiner 2. Heimat welches du da zeigst. Das Valle de Viñales wie ich es so noch nicht gesehen habe. Herzlichen Dank!

  3. Bei den Amis scheint das nicht zu klappen, da gelingt es auch nicht den Greyerzer Käse zu schützen. Diese, sorry mein Ausdruck, Halunken schneidern sich das Gesetz wie’s ihnen passt, und das traurige daran, alle machen mit …

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