Öffentlicher Brief: Übermitteln Sie Ihre Fragen zur neuen Schweizer Tabakverordnung jetzt!

Liebe Tabakfachhändler in der Schweiz, ich bin Vasilij Ratej, Gründer und Herausgeber von Zigarren.Zone. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, unentgeltlich Ihre Fragen zur neuen Schweizer Tabakverordnung an den renommierten Medienanwalt Timotheus Winzenried von Winzenried | Legal zu richten. Nutzen Sie bitte dafür das unten stehende Webformular und übermitteln Sie Ihre Fragen bis zum 13.10.24.

Die neue Tabakverordnung, die am 01. Oktober 2024 in Kraft tritt und schrittweise umgesetzt wird, stellt viele Händler vor große Herausforderungen. Herr Winzenried wird Ihre Fragen beantworten, und die Antworten werden in einem speziellen Blogbeitrag auf Zigarren.Zone mit Passwort veröffentlicht (jeder Fachhändler, der Fragen übermittelt, erhält das Passwort sobald der Beitrag verfügbar ist). Dieser Service wird Ihnen unentgeltlich von Zigarren.Zone zur Verfügung gestellt, um Ihnen Klarheit in dieser wichtigen Phase zu verschaffen.

Wussten Sie zum Beispiel, dass die Abgabe von Gratismustern (z.B. eine Zigarre schenken) ab 01.10.24 verboten ist (oder unter welchen Bedingungen es dennoch erlaubt ist)?

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich zu informieren, um die Risiken der neuen Verordnung besser einschätzen und Ihr Geschäft entsprechend anpassen zu können.

Ihre Fragen werden beantwortet von: Timotheus Winzenried von Winzenried | Legal / Standort Thun: Bälliz 52 · 3600 Thun / Standort Bern: Spitalgasse 14 · 3011 Bern

Frist für die Einreichung Ihrer Fragen: 13.10.24
Reichen Sie Ihre Fragen bitte bis spätestens 13.10.24 ein, damit wir die Auswertung und Beantwortung zeitnah gewährleisten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Vasilij Ratej
Gründer und Herausgeber von Zigarren.Zone

PS: Die Fragen werden an den Rechtsanwalt ohne Ihre Kontaktdaten übermittelt. Voraussichtlich wird der Beitrag mit den Antworten gegen Ende Oktober 2024 bei Zigarren.Zone veröffentlicht. Sie können sich auch im Zigarren.Zone INSIDER Newsletter registrieren, dann werden Sie automatisch benachrichtigt sobald der Beitrag online ist.

Webformular für Tabakfachhändler zur Einreichung von Fragen zur neuen Schweizer Tabakverordnung

Ihre Angaben werden geschützt an genuss@zigarren.zone übermittelt

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