Tabakwerbeverbot in der Schweiz: Was bedeutet das?

Tabakwerbeverbot in der Schweiz: Was bedeutet das?

Tabakwerbeverbot in der Schweiz: Am 13.02.22 wurde in der Schweiz gewählt. Das Tabakwerbeverbot ist beschlossene Sache. Es ist nur noch Tabakwerbung erlaubt, die sich an Erwachsene richtet oder an Orten anzutreffen ist, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Diese Definition ist so gummig, dass unklar ist, was erlaubt bleibt und was nicht mehr.

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Fotos in den Sozialen Medien verboten?

Es sind Fragen offen: Ist ein öffentlich zugänglicher Zigarren-Onlineshop Werbung? Was ist mit den Inseraten in Special Interest Magazinen wie “Cigar” und “Cigar Journal?” Dürfen Smoke-Events noch durchgeführt werden, weil man für so einen Event ja Werbung machen muss? Dürfen in den Sozialen Medien noch Fotos von Zigarren gezeigt werden, weil es schlussendlich auch Werbung für die Marke ist? Das Gesetz muss erst mal definiert werden.

Was passiert mit Zigarren.Zone?

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Stimmen aus der Branche zum Tabakwerbeverbot

Ich habe vor und nach der Abstimmung einige meiner Quellen befragt, ob sie genaueres wüssten. Ich bekam folgende Antworten:

Folgende Quelle möchte ungenannt bleiben: “Die Initiative zielt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese sollen nicht mit Informationen zu Tabakprodukten in Kontakt kommen. Wir können nur vermuten, was ein komplettes Werbeverbot für Auswirkungen in den Vorgaben für die Umsetzung hätte. Konkret hat sich wohl keiner Gedanken gemacht, wie ein Verbot von Werbung überhaupt in einer freien Wirtschaft mit legalen Produkten umsetzbar ist.

Ein komplettes Medienverbot im öffentlich zugänglichen Raum wäre sicherlich die Folge. Es könnte so weit gehen, dass es Altersbeschränkungen für den Zutritt zum Fachhandel gibt und/oder Produkte nicht mehr ersichtlich präsentiert werden dürfen, kein Informationsmaterial ausgelegt werden darf, abgetrennte Räume für Erwachsene. Für Zigarrenzeitschriften bedeutet das Abgabe nur an Erwachsene („unter der Ladentheke“) und Onlineshops müssten sehr wahrscheinlich eine zu verifizierende Altersabfrage einrichten.”

Christoph Läubin, Inhaber von zigarren-online.ch: “Ich denke, die Jugend ist bereits genügend geschützt mit den aktuellen Massnahmen, das Volk hat nun aber anders entschieden. Zigarren sind in aller Regel kein Einstieg in die Welt der Tabaksucht, werden aber in denselben Topf geworfen mit andern Tabakwaren. Aus dem Text der Initiative ist nicht klar ersichtlich, wie weit die Werbe-Einschränkungen gehen werden. 

Klar ist, dass nun das Parlament rund 3 Jahre Zeit hat diese Regelungen zu verfassen und Anwälte dann immer noch viel zu tun haben werden mit der Klärung wer was darf. Ist ein Online Shop grundsätzlich Werbung? Oder der Banner darauf? Oder die kostenlose Abgabe einer Zigarre? Oder aber der Kistenrabatt? Wie muss ein Schutz für unter 18 Jährige online werden? Wir prüfen schon heute jeden neuen Kunden auf sein Alter, versenden also keine Tabakwaren und Spirituosen an unter 18 jährige, da ändert sich also nichts.”

Tobias Hüberli, Verlagsleiter Salz&Pfeffer AG, von der Zeitschrift Cigar: “Dass man Jugendliche vor Zigaretten schützt, befürworte ich vollumfänglich. Die Initiative ist indes ein grosser Eingriff in die Gewerbefreiheit. Cigar ist ein Special-Interest-Magazin für Premiumzigarren. Wir sind in dieser Angelegenheit der Kollateralschaden. Jetzt müssen wir schauen, wie die Initiative umgesetzt wird. Ich bin trotz allem zuversichtlich, dass wir für Cigar einen guten Weg finden werden.”

Der Internet Talk mit Michael Hamilos

Er ist Sponsoring- und Eventmanager Schweiz, Japan Tobacco International. Ich sprach mit ihm.

https://vimeo.com/677837652
Tabakwerbeverbot in der Schweiz: Was bedeutet das?
Michael Hamilos und Vasilij Ratej im Gespräch.

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