Gesetz gegen Tabak in der Schweiz

Gesetz gegen Tabak in der Schweiz

Ein neues Gesetz gegen Tabak in der Schweiz kommt am 13.02.22 zur Abstimmung. Der Bundesrat empfiehlt ein NEIN mit einem indirekten Gegenvorschlag. Die Forderung der Initiative ist sehr “gummig” formuliert, d.h., es ist unklar, was wirklich verboten wird. Eine solche Initiative darf nicht unterstützt werden, wenn man nicht weiss, was konkret auf einen zukommt. Stimmt deshalb mit NEIN.

Um was geht es?

Zitate BAG zur Volksinitiative:

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#1: Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz unter Einschränkungen erlaubt. Verboten ist Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Veranstaltungen oder in Publikationen für Jugendliche. Es ist auch nicht erlaubt, Minderjährigen Werbegeschenke zu machen oder Zigaretten gratis zu verteilen. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino sowie für das Sponsoring von Veranstaltungen. In Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung generell verboten.

#2: Die Initiantinnen und Initianten möchten jede Art von Werbung verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht. Damit würde auch Werbung verboten, die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Es wäre nur noch Werbung zulässig, die auf Erwachsene abzielt und Minderjährige nicht erreicht, etwa Werbemails, Prospekte und gezielte Werbung im Internet oder in den sozialen Medien.


Unten bei Ressourcen zum Thema findest du zwei wichtige Links: Eine Übersicht was heute erlaubt ist, und was mit dem neuen Gesetz noch erlaubt sein wird inklusive dem indirekten Gegenvorschlag. Und eine Umfrage bei 20 Minuten, bei der 67% der Befragten dem neuen Gesetz zustimmen würden.

Sollte die Initiative angenommen werden, sind folgende Fragen offen:

  • Printmedien (z.B. Cigar, Cigar Journal) dürfen an Kiosken noch verkauft werden, aber sie dürfen nicht mehr sichtbar sein?
  • Onlineshops: Wie muss die Gestaltung eines Onlineshops sein, um einkaufen zu dürfen?
  • Blogs: Müssen Blogs nur noch eine geschlossene Umgebung haben, um auf die Inhalte zugreifen zu können? Hinweis: Zigarren.Zone ist darauf bereits seit Jahren vorbereitet.
  • Technologie für Onlineshops und Blogs: Wie wird die Authentifizierung technologisch abgewickelt, um Minderjährige am “Betreten” dieser Onlineangebote zu hindern?
  • Müssen Tabakfachgeschäfte ihre Schaufenster verdunkeln?

Zigarren.Zone ist an der Sache dran und wird berichten.

Ressourcen zum Thema

Antworten

  1. Das ist doch irre, hier muss es doch eine Mindestwahlbeteiligung geben um beschlussfähig zu sein. 55% waren für die Restriktion bei Wahlbeteiligung 44%. Nicht abzustimmen ist für mich eine Enthaltung, das wären 56% Nichtwähler. Bedeutet, dass tatsächlich nur 24,2% der Wahlbeteiligten für eine weitere Restriktion gestimmt haben. 24,2% bestimmen über 100% der Schweizer. Das ist krank!

  2. ….Hasch wird legal, der Marlboro Mann verboten, zu gefährlich für Jugendliche, welche in der virtuellen Welt bei Ballerspielen vielfach verblöden. Es wird immer grotesker, das mündige Bürger per Gesetz, in immer mehr Bereichen, vor sich selbst “geschützt” werden sollen. Wer schützt uns vor diesen Dinkelkeksern, Bedenkenträgern und Betroffenheitslyriker*innen?

    1. Gut überlegt. Auch interessant ist, dass die Stimmbeteiligung am 13.02.22 bei knapp 44% lag. Nicht mal die Hälfte der Stimmberechtigten hat sich zu Wort gemeldet. Dabei wäre die Initiative nur durch ganz normales Denken, mit NEIN abzustimmen, ein leichtes gewesen. Jetzt kommt es darauf an, wie das Gesetz im Detail ausschauen wird, denn das ist bislang völlig unklar und sehr viele Fragen sind offen.

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