Gesetz gegen Tabak in der Schweiz

Ein neues Gesetz gegen Tabak in der Schweiz kommt am 13.02.22 zur Abstimmung. Der Bundesrat empfiehlt ein NEIN mit einem indirekten Gegenvorschlag. Die Forderung der Initiative ist sehr „gummig“ formuliert, d.h., es ist unklar, was wirklich verboten wird. Eine solche Initiative darf nicht unterstützt werden, wenn man nicht weiss, was konkret auf einen zukommt. Stimmt deshalb mit NEIN.

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Um was geht es?

Zitate BAG zur Volksinitiative:

#1: Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz unter Einschränkungen erlaubt. Verboten ist Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Veranstaltungen oder in Publikationen für Jugendliche. Es ist auch nicht erlaubt, Minderjährigen Werbegeschenke zu machen oder Zigaretten gratis zu verteilen. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino sowie für das Sponsoring von Veranstaltungen. In Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung generell verboten.

#2: Die Initiantinnen und Initianten möchten jede Art von Werbung verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht. Damit würde auch Werbung verboten, die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Es wäre nur noch Werbung zulässig, die auf Erwachsene abzielt und Minderjährige nicht erreicht, etwa Werbemails, Prospekte und gezielte Werbung im Internet oder in den sozialen Medien.


Unten bei Ressourcen zum Thema findest du zwei wichtige Links: Eine Übersicht was heute erlaubt ist, und was mit dem neuen Gesetz noch erlaubt sein wird inklusive dem indirekten Gegenvorschlag. Und eine Umfrage bei 20 Minuten, bei der 67% der Befragten dem neuen Gesetz zustimmen würden.

Sollte die Initiative angenommen werden, sind folgende Fragen offen:

  • Printmedien (z.B. Cigar, Cigar Journal) dürfen an Kiosken noch verkauft werden, aber sie dürfen nicht mehr sichtbar sein?
  • Onlineshops: Wie muss die Gestaltung eines Onlineshops sein, um einkaufen zu dürfen?
  • Blogs: Müssen Blogs nur noch eine geschlossene Umgebung haben, um auf die Inhalte zugreifen zu können? Hinweis: Zigarren.Zone ist darauf bereits seit Jahren vorbereitet.
  • Technologie für Onlineshops und Blogs: Wie wird die Authentifizierung technologisch abgewickelt, um Minderjährige am „Betreten“ dieser Onlineangebote zu hindern?
  • Müssen Tabakfachgeschäfte ihre Schaufenster verdunkeln?

Zigarren.Zone ist an der Sache dran und wird berichten.

Ressourcen zum Thema

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Von Vasilij Ratej

Ich bin Herausgeber von Zigarren.Zone Online-Magazin und FlashCigar (Online-Magazin). Neben Textbeiträgen produziere ich auch Videoclips und Videodokumentationen. Mein Ziel ist es, meinen Lesern und Zuschauern ein einzigartiges Erlebnis zu bieten und ihnen die Welt der Zigarren und Geschichten über Menschen näher zu bringen. Dabei lege ich großen Wert auf Authentizität und Ehrlichkeit in meinen Beiträgen.