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Tabakwerbeverbot Schweiz 2024. Missachtung von Volkswillen und Gesetzgeber.

Tabakwerbeverbot Schweiz ab 2024. Der erste Gesetzentwurf ist seit 31.08.22 online zum Tabakwerbeverbot (Link siehe unten bei Ressourcen zum Thema). Die erste Vernehmlassung zum Gesetz lässt Schlimmes befürchten. Es ist eine Missachtung des Volkswillens und des Gesetzgebers. Dieser Gesetzesentwurf ist noch krasser als die Initianten es wollten. Er geht weit darüber hinaus.

Nachtrag vom 14.12.2022: Ich habe mich mit einem Politiker und meinem Medienanwalt darüber unterhalten. Beide gehen derzeit davon aus, dass der Gesetzentwurf so nicht umgesetzt werden kann. Mein Medienanwalt hat mir zudem gesagt: Am 01.09.2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz widerspricht in mehreren Punkten dem Tabak Werbeverbot. Beim Tabak Werbeverbot ist vorgesehen, dass sich die User mit einer Identitätskarte ausweisen müssen, um auf Tabak Inhalte im Internet zugreifen zu können (z.B. Onlineshops und Zigarren.Zone). Es ist jedoch nicht geregelt, wie das geschehen soll. Aus Datenschutzgründen müsste eine zentrale Stelle eingerichtet werden, wo sich die User registrieren können; dort wird ihre Identitätskarte elektronisch hinterlegt. Und mit dem Code können sich die User auf den Websites anmelden, um die Inhalte zu sehen. Das Tabak Werbeverbot geht jedoch davon aus, dass man seine Identitätskarte bei jeder Tabak Website einreichen muss (z.B. elektronisch); das jedoch ist ein "Horror-Szenario" für jeden User, denn es ist unklar, wie die Websitebetreiber diese Daten gemäss dem neuen Datenschutzgesetz überhaupt vor Zugriffen schützen können. Unfassbar spannend. Lassen wir uns überraschen...

Ab hier liest du den ursprünglichen Text:

Missachtung von Volkswillen und Gesetzgeber

Was bedeutet das Verbot der Tabakwerbung? Das Ziel ist eine 100% rauchfreie Gesellschaft. "Unabhängig vom Produkt geht es uns generell darum, das Nichtrauchen als Norm zu etablieren." Dies schrieb mir eine Schweizer Institution, die nicht genannt werden möchte, am 23.03.2022 per E-Mail. Es werden Mechanismen in Gang gesetzt, um den Zugang zu einem legalen Produkt immer weiter zu erschweren.

Zitate aus dem Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal:

Zitat 1:

Gemäss dem Vorentwurf des Bundesrates soll Werbung im Internet und in allen anderen elektronischen Medien sogar dann verboten werden, wenn durch geeignete Massnahmen sichergestellt wird, dass die Werbung nur durch Erwachsene einsehbar ist. Damit schafft der Bundesrat ein höchst problematisches Präjudiz, welches später auch für andere Konsumgüter eingeführt werden könnte. 

Zitat 2:

Zudem verhält sich der Bundesrat widersprüchlich. Er behauptet im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung, ein Totalverbot sei nötig, weil keine geeigneten Massnahmen bestünden, die sicherstellten, dass Werbung in Online-Zeitungen und -zeitschriften oder anderen digitalen Diensten nur von Erwachsenen eingesehen werden können. Derselbe Bundesrat führt aber ebenfalls am 31. August aus, dass verlässliche Systeme zur Altersprüfung für den Online-Handel existieren und angewendet werden“.

Zudem wird auch im neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele das Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen im Internet von einer Alterskontrolle abhängig gemacht. Was für den Online-Handel und für das Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen gilt, muss auch explizit für Online-Werbung gelten. Das Verbot von Online-Werbung im Vorentwurf verletzt deshalb sowohl die Rechtsgleichheit als auch das Diskriminierungsverbot.

Quelle: Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal. Bitte lies den Newsletter.

Erste Vernehmlassung und was dann?

Die Vernehmlassungen sind öffentlich. Jede Person in der Schweiz kann sich dazu äussern. Im Internet steht ein MS Word-Dokument zum Ausfüllen zur Verfügung. Die Frist für die Antworten läuft bis zum 30.11.2022. Danach werden die Antworten ausgewertet. Dies wird je nach Thema und Anzahl der Antworten mehrere Monate dauern. Im Laufe des Jahres 2023 wird das Gesetz in den verschiedenen politischen Gremien und Institutionen diskutiert und es werden Anpassungen vorgenommen.

Die Links zum Gesetzesentwurf und allen weiteren Dokumenten findest du unten bei Ressourcen zum Thema.

Tabakwerbeverbot: Einloggen nur mit Identitätsnachweis?

Im Fall von Zigarren.Zone könnte dies bedeuten, dass Leser nur dann Zugang zu den Inhalten erhalten, wenn sie über 18 Jahre alt sind und sich ausweisen können. Solche Dienste bietet beispielsweise Swiss ID an. Aber: Aus dem Ausland wäre Zigarren.Zone immer noch ohne Identitätsnachweis lesbar. Hier gilt es, die technischen Voraussetzungen auf der Website zu installieren.

Unklar ist derzeit auch, ob Produkt-Slider oder Produkt-Banner in Zigarren-Onlineshops als Werbung gelten oder nicht. Nach dem Gesetzesentwurf ja.

Zigarrenbeiträge bei Zigarren.Zone

Alle Beiträge von Zigarren.Zone werden nicht als Werbung, sondern als freie Meinungsäußerung (Text-, Foto- und Videobeiträge) betrachtet, unabhängig davon, ob ein Honorar gezahlt wurde (und ich scheue mich nicht, auch Kritik zu äußern). Auf der Website sind viele Zigarrenmarken vertreten, so dass sie als eine Art "Vergleichsportal" angesehen wird.

Ich teste Zigarren, bewerte sie und erkläre, wie sie mir schmecken. Zigarren.Zone finanziert sich durch Bannerwerbung auf der Website, durch Anzeigen im Online-Magazin FlashCigar und durch die Produktion von Videos über Zigarren. Wie dies ab 2024 aussehen wird, ist derzeit noch unklar.

FlashCigar wird ab 2022 nur noch an Mitglieder von Zigarren.Zone Plus verschickt und ist nicht mehr öffentlich. Nach dem Artikel findest du ein Anmeldeformular für Zigarren.Zone Plus. Das Tabakwerbeverbot wird mich einiges an "Umbau" kosten.

Geo-Targeting wegen Tabakwerbeverbot?

Derzeit wird sogar diskutiert, ob ab 2024 ausländische Internetmedien zum Thema "Tabak" in der Schweiz überhaupt noch gesehen werden können. Sollte das Gesetz in dieser drastischen Form umgesetzt werden, wird Geo-Targeting eingesetzt. Das bedeutet, dass Tabak-Webseiten aus dem Ausland in der Schweiz nicht mehr gesehen werden können, weil sie Tabakwerbung enthalten.

Das würde bedeuten, dass z.B. die Webseiten von Cigar Journal und Cigar Aficionado in der Schweiz nicht mehr gelesen werden könnten. Meine persönliche Meinung dazu: China und Russland setzen solche Geo-Targeting-Massnahmen ein; für die Schweiz wäre ein solches Vorgehen im Tabakbereich ein krasser Schritt.

Tabakwerbeverbot
Hallo, ich bin Vasilij Ratej, Inhaber von Zigarren.Zone. Schön, dass du hier bist und danke für dein Interesse an diesem Beitrag. Ich wünsche dir HAPPY SMOKE!

Ressourcen zum Thema

>> Alle Vernehmlassungen

Tabak Werbeverbot:

>> Vernehmlassungsvorlage

>> Erläuternder Bericht

>> Begleitschreiben-2

>> Begleitschreiben

>> Adressatenliste

>> Antwortformular, Frist bis zum 30.11.2022

>> Empfehlenswert ist der Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal.

HAPPY TIME, ~ Vasilij Ratej
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