COVID-19 Maskenpflicht bei ZigarrenZone

Heute erhielt ich folgende Mitteilung der Wirtschaftskammer Basel-Landschaft:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat gestern die die kantonale Corona-Verordnung revidiert. Er hat unter anderem die Maskentragepflicht in Innenräumen von Betrieben ausgeweitet. Ab heute sind im Baselbiet in Innenräumen von Betrieben alle Personen verpflichtet, eine Gesichtsmaske zu tragen. Dies gilt immer und unabhängig davon, ob der Schutzabstand eingehalten werden kann. Ausnahmen gibt es lediglich aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen und für Personen, die in einem Einzelbüro tätig sind, das «klar und räumlich abgetrennt ist», wie es in einer Mitteilung des Regierungsrates heisst.
Das bedeutet: Bei ZigarrenZone dürften bis auf Weiteres Meetings zwar abgehalten werden, aber der Genuss von Zigarren ist derzeit nicht mehr möglich. Meetings können wir gerne via ZOOM durchführen. Besten Dank für die Kenntnisnahme, Vasilij Ratej ~ Herausgeber ZigarrenZone.
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